Das Parlament bestätigte das Urheberrechtsgesetz betreffend geistiges Schaffen am 1. August 1927. So konnte auch Finnland sich im darauffolgenden Jahr der Berner Übereinkunft anschließen. Dies bedeutete, dass Sibelius die Tantiemen für die Aufführungen seiner Werke effektiver als zuvor erhalten konnte. Im gleichen Jahr (1928) wurde in Finnland auch „Teosto“, der Verein finnischer Komponisten, gegründet, der die finanziellen Interessen der Komponisten wahrnehmen sollte.
Sibelius hatte schon früher Tantiemen für die Aufführung seiner Musik aus Deutschland und Frankreich durch die deutsche Organisation GEMA erhalten. Ende der 1920er Jahre begann eine Entwicklung, die ihn zu einem recht wohlhabenden Mann machte. Als Beispiel für die Höhe der Tantiemen mag die teure Renovierung des Dachs in Ainola 1932 dienen. Allein mit den Vergütungen für die Urheberrechte im gleichen Jahr, hätte Sibelius für die Dachrenovierung dreimal bezahlen können.
Die Urheberrechte für musikalische Werke gelten noch 70 Jahre nach dem Tod des Komponisten. Was Sibelius betrifft, enden sie im Jahre 2027.